FAQ

Die häufigsten Fragen:

Welchen Stromanschluss benötige ich für eine Hüpfburg?

Für das Gebläse benötigen Sie einen "normalen" Hausstromanschluss. Je nach Standort der Hüpfburg ist eine Kabeltrommel, oder ein Verlängerungskabel empfehlenswert.

 

Muss das Gebläse ständig laufen?

Ja, das Gebläse muss bei Gebrauch der Hüpfburg ständig laufen, damit diese nicht an Spannung verliert und Gefahren vermieden werden.

 

Wie müssen die Module gelagert werden?

Alle Module müssen trocken und diebstahlsicher gelagert werden.

 

Müssen die Module gereinigt werden?
Die Spielgeräte und Hüpfburgen werden Ihnen sauber und trocken übergeben. Ebenso sind sie in einem sauberen und trockenen Zustand zurück zu geben, um ein einbehalten der Kaution zu vermeiden.  

 

Was muss ich machen, wenn es unerwartet regnet?

Bringen Sie die tragbaren Module, sowie unsere Bausteine ins Trockene, oder decken Sie diese ab. Bei den Hüpfburgen lassen Sie bitte die Luft raus, dies geht am schnellsten, wenn man zusätzlich zum ausschalten des Gebläses die Reißverschlüsse öffnet. Klappen Sie die Hüpfburg provisorisch zusammen und ziehen sie die Bodenplane zum Regenschutz über die Hüpfburg. Das Gebläse muss ins Trockene gestellt werden. Nach der Regenschauer sollte die Hüpfburg wieder aufgebaut werden ( Reißverschlüsse schließen nicht vergessen ). Trocknen Sie die Hüpfburg bei Bedarf ab und lassen das Gebläse solange laufen, bis die Feuchtigkeit aus dem Inneren der Hüpfburg wieder getrocknet ist. Bedenken Sie das bei Rückgabe nasser Modulerdie Kaution zum Teil, oder auch ganz einbehalten werden kann.

 

Was mache ich wenn der Wetterbericht schlechtes Wetter und Regen vorher sagt?

Bei uns können Sie Ihren Vertrag kostenlos stornieren. Bitte setzten Sie sich hierfür so früh wie möglich mit uns in Verbindung. Unsere Hüpfburgen und Steine, sowie unsere anderen Spielmodule sind nicht für Regen geeignet.  Sollten diese nass zurück gegeben werden, wird ein Teil, oder je nach Nässe auch ganz, die Kaution einbehalten. 

 

Auf welchem Untergrund kann man eine Hüpfburg aufbauen?

Dank unserer Bodenplane die bei der Vermietung mit enthalten ist, kann die Hüpfburg auf Wiesen, Asphalt oder Pflastersteinen aufgebaut werden. Wichtig ist, das der Untergrund  möglichst gerade, fest und sauber ist. Steine sind als Untergrund nicht geeignet, da Diese sich in die Plane und Hüpfburg drücken und Diese einschneiden können.

 

Wie kann ich die Miete und die Kaution bezahlen?

Die Miete und Kaution erfolgt bei der Übergabe ausschließlich per Barzahlung.                                                                                                        Die Mietgegenstände werden nur übergeben, wenn der komplette Betrag beglichen worden ist. Einen Beleg darüber, erhalten Sie in Form einer Quittung.   

Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG.

Die Kaution wird nach gründlicher Prüfung der Module innerhalb von 7 Werktagen, auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen, insofern keine Mängel festgestellt wurden. 

 

Wie kann ich die Module bei Selbstabholung transportieren?

Bei Selbstabholung der Mietgegenstände ist zwingend darauf zu achten, dass alle Module gesichert sind. Diese müssen bei einem offenem Anhänger abgedeckt werden, um einem Verlust, Beschädigungen und ungünstigen Wetterbedingungen vorzubeugen. Bei unsicherem Transport, steht es dem Vermieter frei den Vertrag zu stornieren und die Module einzubehalten.

Am besten eignet sich hierfür ein geschlossener Anhänger. Die Hüpfburgen lassen sich am einfachsten mit Auffahrbohlen und einer Sackkarre auf den Anhänger ziehen. Bitte beachten Sie das unsere Hüpfburgen ca.100kg (Jungle) und ca. 110 kg (Krokodil) wiegen. Unsere XXL- Bausteine sind in einer großen AUER- Rollbox ( ca.1m x 1m) gelagert. Diese können aber auch zum Transport von Ihnen lose in den Kofferraum gepackt werden.   

 

Wann kann ich die gemieteten Mietgegenstände abholen und bis wann muss ich die Module zurückbringen?

Bei Selbstabholung in 53894 Mechernich- Satzvey, gilt folgender Vorteil: Die Abholung/ Rückgabe erfolgt zu einer vereinbarten Uhrzeiten. Diese sind vom Mieter wählbar. Entweder von 9:00 bis 9:00 Uhr, oder von 10:00 bis 10:00 Uhr. (24-Stunden-Zeitraum)

Bei Lieferung und Abholung bis Bordsteinkante gilt folgendes: Die Uhrzeiten können nach Absprache mit uns vereinbart werden, meist kommen wir hier mit den Kundenwünschen überein. Das Zurückgeben der Module muss jedoch bis 20 Uhr erfolgen. Wichtig ist sich genug Zeit einzuplanen, um die Mietgegenstände wie angeliefert (eingepackt) an der Bordsteinkante bereitzustellen.                    

Sie möchten lieber ohne Zeitdruck feiern? Kein Problem, fragen Sie einfach ob eine 2 Tagesmiete möglich wäre.

Verspätungen der Rückgabe ab 15 Minuten werden mit 10€ berechnet und erweitern sich, bei je angefangener viertel Stunde um jeweils 10€. 

 

Was muss ich für eine Selbstabholung vorlegen?

Sie müssen uns einen gültigen Personalausweis vorlegen können.

 

Wir feiern einen Kindergeburtstag haben noch keine Ideen für die Einladungen...

Kein Problem, wir senden Ihnen zusätzlich zu Ihrem Vertrag Vordrucke für Einladungen mit. Einfach ausdrucken, falten und verteilen.

 

Gibt es noch mehr für einen Geburtstag, oder eine Feier?

Ja, für unsere Paket gibt es zusätzlich sogar noch Vordrucke für Stempelkarten und Urkunden, um den Zwerge noch mehr Spaß zu bieten!

 

Haftung

Bei allen Mietgeräten weist der Vermieter ausdrücklich darauf hin, dass die Benutzung des Mietgegenstandes mit Gefahren für Personen und auch Sachen verbunden ist. Der Mieter stellt auf eigene Verantwortung sicher, dass ausschließlich geeignetes Aufsichtspersonal die Benutzung der Mietgegenstände ständig und verantwortungsbewusst überwacht.

Die Gefahrenübertragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe des Mietgegenstandes vollumfänglich auf den Mieter über. Dies bedeutet, dass der Mieter im gesamten Mietzeitraum und auch im Falle einer Mietzeitüberschreitung für jeden von ihm zu vertretendem Schaden an Personen oder einer Sache, für Verlust oder Untergang des Mietgegenstandes einschließlich Teilen und Zubehör haftet.

Jeder an dem Mietgegenstand entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Beschädigtes und verlorengegangenes Mietgut wird von Seiten des Vermieters auf Kosten des Mieters repariert bzw. wiederbeschafft. Der Mieter ist gleichwohl verpflichtet, den vollständigen Mietzins zu entrichten. Der Mieter ist nicht berechtigt, eigene Reparaturen an dem Mietgegenstand vorzunehmen. Der Mieter übernimmt ab Übergabe bis zur Rücknahme des Mietgegenstandes die Haftung für alle Ansprüche, die sich aus der Benutzung des Mietgegenstandes ergeben. Der Mieter haftet insbesondere auch für Personenschäden, die Rahmen seiner Haftung von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Sämtliche Ansprüche trägt allein der Mieter. 

Der Vermieter kann bei übermäßiger Verschmutzung der Mietgegenstände einen Teil der Kaution einbehalten. Haustiere sind von den Mietgegenständen fernzuhalten. Der Mietgegenstand wurde dem Mieter im ordnungsgemäßen Zustand und Vollständig übergeben. Dem Mieter wurde die Möglichkeit eröffnet, dies bei Übergabe des Mietgegenstandes selbständig zu überprüfen und etwaige Schäden oder Unvollständigkeiten sofort bis zur endgültigen Übergabe dem Mieter anzuzeigen.

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